Ihr Boot hat einen Schaden erlitten ohne eigene Mitschuld? Das Wichtigste zur korrekten Bestimmung des Unfall-Schadens ist ein Schadengutachten, das Sie in Bezug auf die Schadenregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung absichert. Gern bin ich Ihnen als sachverständiger Boot-Gutachter mit einem solchen Unfallgutachten behilflich. Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Kommunikation mit der Versicherung gehört selbstverständlich zu meinem Service.
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Bei einem unverschuldeten Unfall ist der Verursacher gesetzlich zum Schadenersatz im Sinne der vollen Haftung zu verpflichtet.
Das bedeutet für Sie: Ihre im Schadengutachten nachgewiesenen Ansprüche machen Sie gegenüber der Boot-Versicherung der anderen Unfallpartei geltend. Dazu gehören auch die Kosten für das Schadengutachten. Im Regelfall erledige ich diese Abwicklung der Zahlung direkt mit der Versicherung ohne Vorauszahlung durch Sie.
Der Regelfall im Schadenmanagement ist das Boot-Schadengutachten, das die Höhe des Schadens genau bestimmt und dokumentiert und darüber hinaus von einem objektiv handelnden neutralen Sachverständigen in einer Weise verfasst werden muss, die dem Laien verständlich ist. Zu diesem Zweck enthält das Gutachten einen schriftlichen und einen fotografischen Teil.