Auto-Unfall: Schadengutachten oder Kostenvoranschlag
Auto-Unfall ohne eigene Mitschuld, was nun? Zunächst benötigen Sie zur exakten Einschätzung des Schadens ein Schadengutachten, um auf der sicheren Seite zu sein und die Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung optimal anzugehen. Nur bei kleinen Schäden, so genannten Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag von mir als KFZ-Gutachter ausreichen.
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Schadengutachten zur risikofreien Auto-Schadensabwicklung
Grundsätzlich gilt:
- Bei einem von Ihnen unverschuldeten Unfall wurde Ihnen ein Schaden zugefügt.
- Laut Gesetz ist der Verursacher zum Schadenersatz in Höhe des Wiederherstellungsaufwandes verpflichtet. Ihr Unfallgegner hat bei einer Versicherung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Hierbei hat sich diese Versicherung verpflichtet, bei einem vom Versicherungsnehmer verschuldeten Unfall die volle Haftung zu übernehmen.
Das bedeutet für Sie: Ihre berechtigten Ansprüche stellen sie an die Auto-Versicherung des Unfallgegners. Dazu gehören auch die entstehenden Kosten für das Schadengutachten.
Schadengutachten nur vom unabhängigen KFZ-Gutachter
Der Standard in der Schadenregulierung ist die Abwicklung mittels Schadengutachten, welches den Schaden exakt beziffert und von einem neutralen Sachverständigen in Laien-verständlicher Weise abgefasst werden muss. Zu diesem Zweck enthält das Unfall-Gutachten nicht nur eine Darstellung in Schriftform, sondern darüber hinaus in Bildern (Fotos, eventuell Zeichnungen), Auflistungen aller für den Schaden relevanten Details, welche die Dokumentation nachvollziehbar machen. Es ist also auch unter dem Aspekt der Beweissicherung zu betrachten.
Gut zu wissen: Der entscheidende Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Auto-Schadengutachten liegt darin, dass Sie als Geschädigter keinerlei Risiko tragen. Das sogenannte Prognoserisiko trage ich als KFZ-Gutachter oder die Werkstatt. Sollten in der Folge bei der Reparatur des Fahrzeugs die im Schadengutachten angegeben Kosten überstiegen werden, ist das nicht Ihre Sorge.
Unfallgutachten im Detail
Das Unfallgutachten ist also feststellender als auch beweissichernder Natur. Einerseits werden objektive Fakten festgehalten, die der Schadensabwicklung dienen. Andererseits geschieht dies durch einen neutralen Dritten, den sachverständigen Unfall-Gutachter, dessen Schadensgutachten als Bericht und Argumentation gegenüber der gegnerischen Versicherung und im Falle des Falles dem Gericht herangezogen werden. Es geht also ganz zentral um Vollständigkeit, so dass dem Geschädigten später keine Nachteile entstehen.
- Gesamtzustand / technischer Zustand / optischer Zustand des Fahrzeugs
- technischen Daten des geschädigten Fahrzeugs
- ggfs. Sonderausstattungen
- durch den Unfall entstandene Schäden
- detaillierte Dokumentation der Schäden (schriftlich / bildlich)
- Einschätzung der Verkehrssicherheit des Autos
- Angaben zur anzunehmenden Dauer der Reparatur
- Festlegung des Reparatur-Vorgehens
- Dokumentation vormals bereits vorhandener reparierter und nicht reparierter Schäden
- Wiederbeschaffungswert des Autos vor dem Unfall
- Berechnung der merkantilen Wertminderung
- Kalkulierter Restwert für das Fahrzeug
- Einschätzung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Einbeziehung Kostenvoranschlag der Werkstatt)
- Anzunehmender Nutzungsausfall
Kosten für das Auto-Schadengutachten
Im Allgemeinen ist es so, dass die Höhe der entstehenden Kosten stark von der Höhe des Schadens abhängt. Zur Kalkulation der Kosten lege ich berufsspezifische Tabellen zugrunde, welche das Sachverständigen-Honorar zur Erstellung eines Gutachtens regeln. Weiterhin gilt, dass je höher die Schadenssumme, die Gutachterkosten im Verhältnis dazu sinken.
Weitere Angaben: Auto-Gutachter-Kosten.
Kaskoschaden-Gutachten
Falls Sie ein Unfallgutachten für einen Kasko- oder Teil-Kaskoschaden in Berlin wünschen, ist zunächst eine Erkundigung bei Ihrer Versicherung zu empfehlen. Gern setze ich mich in nach erteiltem Auftrag mit Ihrer Versicherung in Verbindung.