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Gutachter Reparaturbestätigung in Berlin

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Reparaturbestätigung – „Fiktive Abrechnung“

Eine Reparaturbestätigung macht Sinn, wenn Sie den geschehenen Schaden „fiktiv abrechnen“ möchten. Dies bedeutet, der Netto-Schaden soll durch die Versicherung des Unfallgegners erstattet werden, ohne dass eine Werkstatt-Reparatur beauftragt wird. Häufig nutzen Fahrzeugbesitzer dann ihr beschädigtes Auto einfach mit Beule weiter oder erledigen die Reparatur selbst. Ähnlich ist der Fall bei Fahrzeugen, die einen sogenannten „wirtschaftlichen Totalschaden“ darstellen. Dann erfolgt die Auszahlung des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des gegebenen Restwerts. Insbesondere bei alten Autos ist dies häufig der Fall.

Der Haken der fiktiven Abrechung

Problematisch ist dies, da Versicherungen jeden Schaden an einem Fahrzeug speichern und im Falle eines späteren 2. oder 3. Unfallschadens das Fahrzeug für die Versicherung weiterhin als nicht repariert angesehen wird, was zur Ablehnung von Ansprüchen und Erstattungen führen kann in Form der sogenannten Regulierungsverweigerung.

Abgesichert mit Reparaturbestätigung vom Kfz-Gutachter

Sicher sind Sie diesbezüglich, wenn Sie nach einer selbst durchgeführten Reparatur eine Reparaturbestätigung durch einen Kfz-Sachverständigen ausstellen lassen. Damit ist die Reparatur offiziell nachgewiesen. Sollte ein weiterer Unfall passieren, sind Sie abgesichert.

Als Ihr versierter KFZ-Gutachter in Berlin erstelle ich Ihnen eine Reparaturbestätigung und rechne die entstehenden Kosten bei Fremdverschulden mit der Versicherung des Unfallsgegners ab. Falls Sie Mitschuld tragen, zahlen Sie anteilig.

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